Neuer THC-Grenzwert: Was sich für dich als Autofahrer:in jetzt ändert
Kein Aprilscherz: Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland ein neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr.
Was auf den ersten Blick wie eine Entlastung für Cannabis-Konsument*innen wirkt, kann in der Praxis zur Falle werden – vor allem für Autofahrer*innen. Auch ohne Rausch droht bei Grenzwertüberschreitung eine MPU. Wer regelmäßig konsumiert oder medizinisches Cannabis nutzt, sollte die neuen Regelungen genau kennen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Was besagt der neue THC-Grenzwert im Straßenverkehr?
Für viele Cannabis-Konsument*innen bringt das neue Gesetz eine lang ersehnte Entkriminalisierung. Doch im Straßenverkehr bleibt die Rechtslage komplex.
Die Einführung eines THC-Grenzwerts von 3,5 ng pro Milliliter Blutserum soll mehr Klarheit schaffen – tut es aber nicht für alle.
Mit dem neuen Cannabisgesetz (CanG) wurde die Entscheidung über den exakten Grenzwert einer unabhängigen Expertengruppe übertragen. Diese empfiehlt nun 3,5 ng THC – ein Wert, der laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr etwa einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entspricht.
Wie lange ist THC im Blut nachweisbar?
THC, die psychoaktive Hauptsubstanz von Cannabis, kann – insbesondere bei regelmäßigem Konsum – mehrere Tage im Blutserum nachgewiesen werden. Genau hier liegt die Problematik: Selbst wer sich nüchtern fühlt und keine Rauschwirkung mehr verspürt, kann unter Umständen den Grenzwert überschreiten.
Die neue Regelung soll eigentlich nur bei verkehrsrelevanter Wirkung greifen. Doch wie diese Wirkung sicher festgestellt wird, bleibt fraglich – und damit riskant für die Betroffenen.
Was passiert bei einem positiven THC-Bluttest?
Ein positiver Bluttest allein kann weiterhin ernste Folgen nach sich ziehen – selbst ohne akute Fahruntüchtigkeit. In der Praxis kann dies zu einer Anordnung der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) führen.
Dabei unterschätzen viele Konsument:innen die tatsächliche THC-Abbauzeit, die stark individuell schwankt. Auch bei medizinisch verordnetem Cannabis besteht keine pauschale Ausnahme – die Fahrtüchtigkeit muss stets objektiv gegeben sein.
Wie kritisch ist der neue THC-Grenzwert wirklich?
Kritik an der neuen Regelung kommt unter anderem vom Deutschen Hanfverband. Aus deren Sicht bleibt der Grenzwert zu niedrig angesetzt. Zum Vergleich: In Kanada wird eine Fahrt erst ab 10 ng THC im Blut als potenziell gefährlich eingestuft. Die dortigen Regelungen gehen also deutlich großzügiger mit dem Thema um.
In Deutschland hingegen kann bereits eine geringfügige Überschreitung als Hinweis auf mangelnde Fahreignung gewertet werden – mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen.
MPU wegen THC – auch ohne Rausch?
Die Behörden stützen sich bei der Einschätzung der Fahrtüchtigkeit stark auf Blutwerte. Das kann dazu führen, dass Menschen, die eigentlich nicht berauscht sind, dennoch in ein aufwendiges MPU-Verfahren geraten.
Wer regelmäßig Cannabis konsumiert – ob aus medizinischen oder privaten Gründen – muss deshalb besonders wachsam sein. Denn: Die reine Konzentration im Blut sagt nicht zwingend etwas über die tatsächliche Beeinträchtigung aus, wird aber dennoch häufig als entscheidender Faktor gewertet.
Cannabis und Auto: Was jetzt zu beachten ist
In der Realität heißt das: Wer Cannabis und Autofahren miteinander verbinden will, muss sich über die rechtlichen Fallstricke im Klaren sein. Auch mit dem neuen Grenzwert bleibt die Situation unsicher.
Eine trennscharfe Grenze zwischen gelegentlichem Konsum und tatsächlicher Fahruntüchtigkeit existiert nicht – das kann insbesondere für Menschen mit einer Vorgeschichte im Straßenverkehr zu erheblichen Problemen führen.
Fazit: Neuer THC-Grenzwert – aber weiterhin MPU-Risiko
Das neue Gesetz bringt zwar eine gewisse Liberalisierung im Umgang mit Cannabis – im Straßenverkehr jedoch bleibt Vorsicht das oberste Gebot. Wer konsumiert, sollte ausreichend lange warten, bevor er oder sie ein Fahrzeug führt. Eine pauschale Sicherheit durch den neuen Grenzwert gibt es nicht.
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