Promillegrenze
Die Promillegrenze markiert die rechtliche Schwelle im Straßenverkehr. Sie dient der juristischen Bewertung von Alkoholverstößen, nicht der Einschätzung deiner tatsächlichen Fahrtüchtigkeit. Unterhalb dieser Grenze bist du nicht automatisch sicher.
Schon geringe Alkoholmengen beeinträchtigen Aufmerksamkeit, Reaktionsgeschwindigkeit und Urteilsvermögen. Viele Fahrer fühlen sich noch leistungsfähig, obwohl ihre Wahrnehmung bereits verzerrt ist. Genau in diesem Bereich passieren viele Unfälle.
In Deutschland regelt das Straßenverkehrsgesetz den Alkoholkonsum am Steuer. Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Jeder messbare Alkoholwert stellt hier eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ab 0,3 Promille spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Dann liegt bereits eine Straftat vor. Ab 0,5 Promille begeht man auch ohne Ausfallerscheinungen eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille geht der Gesetzgeber von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Das ist immer eine Straftat.
Die Promillegrenze schützt nicht vor Leistungsabfall. Sie legt nur fest, ab wann Sanktionen greifen. Verantwortung beginnt deutlich früher.