Abstinenznachweis
Ein Abstinenznachweis belegt, dass eine Person über einen festgelegten Zeitraum keine Alkohol- oder Drogen konsumiert hat. Der Nachweis erfolgt durch anerkannte Laboruntersuchungen, beispielsweise von Urin-, Haar- oder Blutproben. Im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) kann ein Abstinenznachweis erforderlich sein, wenn Zweifel an einer dauerhaften Verhaltensänderung bestehen. Die Dauer richtet sich nach der individuellen Fragestellung und den Begutachtungsleitlinien.
Alkoholvorgeschichte
Die Alkoholvorgeschichte bezeichnet den individuellen Verlauf und Konsum von Alkohol einer Person über einen bestimmten Zeitraum.
Atemalkohol-Konzentration
Atemalkohol wird häufig bei Polizeikontrollen eingesetzt, um die Fahrtüchtigkeit schnell zu prüfen. Er erlaubt eine schnelle Einschätzung der Beeinträchtigung durch Alkohol, ersetzt aber bei rechtlichen Entscheidungen wie Führerscheinentzug oder MPU nicht die Blutuntersuchung.
Blutalkohol
Die Blutalkoholkonzentration (BAK) gibt an, wie viel Alkohol sich zum Messzeitpunkt im Blut befindet. Sie wird in Promille gemessen und zeigt direkt, wie stark der Körper durch Alkohol beeinträchtigt ist.
Promillegrenze
Die Promillegrenze markiert die rechtliche Schwelle im Straßenverkehr. Sie dient der juristischen Bewertung von Alkoholverstößen, nicht der Einschätzung deiner tatsächlichen Fahrtüchtigkeit. Unterhalb dieser Grenze bist du nicht automatisch sicher.
Rausch
Ein Rausch bezeichnet einen veränderten Zustand des Bewusstseins, der durch eine Substanz, ein Verhalten oder bestimmte körperliche Zustände ausgelöst werden kann.
Restalkohol
Die Blutalkoholkonzentration (BAK) zeigt, wie viel Alkohol im Blut ist und wie stark der Körper beeinträchtigt ist. Erfahre mehr!
Trennungsvermögen
Frühere Verstöße gegen diese Regel sprechen zunächst dagegen. Deshalb ist entscheidend, ob die betroffene Person ihr Verhalten dauerhaft verändert hat und nachvollziehbar erklären kann, wie sie künftig riskante Situationen vermeidet.